Der Flächennutzungsplan 1994 berücksichtigt Kleingärten erstmals als festen Bestandteil der Berliner Flächenpolitik und sichert 85 % der Kleingärten. Für mittelfristig gefährdete Kleingartenanlagen gelten Schutzfristen von bis zu zehn Jahren. Der Landesverband fordert die Prüfung von Möglichkeiten zur Absicherung der gefährdeten Anlagen. Außerdem startet er mit seinen Mitgliedsverbänden Protestaktionen auf Landes- und Bezirksebene – darunter eine Großveranstaltung im ICC und Demonstrationen vor dem Abgeordnetenhaus Berlin.
Trotz 50.000 gesammelter Unterschriften wird der FNP vom Abgeordnetenhaus Berlin verabschiedet. Rund 10.500 Kleingärten bleiben damit planungsrechtlich ungesichert.
