Seit 1919 gilt die Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung. Ende der 1970er Jahre wird festgestellt, dass sie nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein neuer Entwurf entsteht in Abstimmung mit dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde.
1983 tritt das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in Kraft. Es übernimmt zentrale Regelungen wie Pachtbegrenzung und Kündigungsschutz und definiert den Kleingarten weiterhin als Garten zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen und zur Erholung.
Dadurch sind Kleingartenflächen jedoch nicht als solche gesichert. Flächen ohne dauerhafte Ausweisung als Gartenland bleiben durch Bauvorhaben gefährdet. Lokale Verbände wie der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. fordern die Festschreibung als „Dauerkleingartenanlagen“ in Bebauungsplänen.
Der Kampf gegen Flächenverluste dauert bis heute an.
