Der Bestand an Kleingärten wird ab 2004 erstmals außerhalb vom Berliner Flächennutzungsplan in dem gesonderten Kleingartenentwicklungsplan (KEP) festgehalten. Die Bestandsaufnahme enthält Kategorien für gesicherte und ungesicherte Flächen für zukünftige Bauvorhaben der Stadtentwicklung. Es sind abgestufte Schutzfristen enthalten.
Der KEP ist ein informelles Planwerk und rechtlich nicht bindend ist. Er zeigt mögliche Nutzungskonflikte und bietet mittelfristige und langfristige Perspektiven für das Kleingartenwesen. Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. vertritt die Interessen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner als Mitglied im Landeskleingartenbeirat.
Der KEP wird 2010 und 2014 durch den Berliner Senat fortgeschrieben. In 2014 werden nur noch 83 Prozent der Kleingartenflächen gesichert.
Seit dem Jahr 2020 ist der „KEP 2030“ gültig, er enthält Schutzfristen bis zum Jahr 2030.

